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Erzieher*in (praxisintegrierte Ausbildung PiA)

Beschreibung

Die gestiegenen Anforderungen an Kinder und Jugendliche erfordern mehr denn je professionell ausgebildete Fachkräfte. Dies hat zur Folge, dass Erzieher*innen in Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe vielfältige Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben eigenverantwortlich übernehmen.

Im Verlauf eines persönlichen und beruflichen Entwicklungsprozesses bearbeiten die Studierenden Entwicklungsaufgaben und Lernfelder, in denen berufliche Handlungserfordernisse fachwissenschaftlich und praxisbezogen verbunden werden.

Die Ausbildung zum/zur Erzieher*in an der Fachschule dauert insgesamt 3 Jahre.

  • Fachoberschulreife und

Abschluss der FOS11 und FOS12 mit beruflichen Kenntnissen und Fachhochschulreife (Sozial- und Gesundheitswesen)

  • oder

Berufsabschluss Sozialassistent*in bzw. Kinderpfleger*in

  • oder

Abschluss einer Berufsfachschule mit erweiterten beruflichen Kenntnissen und Fachhochschulreife (Sozial- und Gesundheitswesen)

  • oder

Hochschulzugangsberechtigung und 6 Wochen Praktikum (Vollzeit) in einer sozialpädagogischen Einrichtung (in Teilzeit entsprechend länger)

  • oder

Mittlerer Schulabschluss (FOR) und eine abgeschlossene Berufsausbildung (nicht-einschlägig) und 6  Wochen Praktikum (Vollzeit) in einer sozial-pädagogischen Einrichtung (in Teilzeit entsprechend länger)

  • Nachweis einer Praxisstelle (hier kann die Schule unterstützend Kontakte vermitteln)
  • gute sprachliche und kommunikative Kompetenzen
  • Bereitschaft soziale Verantwortung zu übernehmen
  • Respekt und Rücksichtnahme gegenüber Mitmenschen
  • Freundlichkeit, Höflichkeit und Zuverlässigkeit
  • Offenheit gegenüber den Grundsätzen der katholischen Kirche

Das Fachschulexamen besteht aus einem theoretischen Prüfungsteil und einem berufsfachlichen Kolloquium.

Dauer der Ausbildung: 3 Jahre
Fachtheoretische und fachpraktische Ausbildungsabschnitte (einschließlich Berufspraktikum) sind integriert und werden kontinuierlich miteinander verknüpft. Einbezogen sind Praktikumsphasen in einem weiteren pädagogischen Handlungsfeld
sowie Projektphasen im dritten Ausbildungsjahr.

Rechtsstellung der Fachschüler*innen
Für die gesamte Dauer der Ausbildung gilt das Fachschulverhältnis.
Die Ausbildung umfasst mindestens 2400 Stunden fachtheoretische und mindestens 1200 Stunden fachpraktische Ausbildung. Die Gesamtverantwortung für die Ausbildung liegt bei
der Fachschule. Daneben besteht für die fachpraktische Ausbildungszeit ein Anspruch der Fachschüler*innen auf Gewährung einer Vergütung. Die Studierenden erhalten einen jährlichen Urlaubsanspruch nach den geltenden tarifvertraglichen Regelungen.

Theorie-Praxis-Verteilung
2 Tage Unterricht / 3 Tage Praxis (Unter- und Oberstufe)

3 Tage Unterricht / 2 Tage Praxis (Mittelstufe)

Haben Sie noch Fragen?

Kontaktperson: Herr Hartmut Gehrmann

h.gehrmann@franziskus-berufskolleg.de

Auch unser Sekretariat informiert Sie gerne:

Tel. 02381-25281 / franziskusbk@franziskus-berufskolleg.de

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