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Hier finden Sie eine Antwort auf die wichtigsten Fragen rund um das Schulleben

Wer bekommt eine Fahrkarte?

Gemäß der Schülerfahrkostenverordnung § 97 Abs. 4 Schulgesetz haben Sie Anspruch auf Fahrkostenerstattung zur nächstgelegenen vergleichbaren öffentlichen Schule, wenn der kürzeste Weg (einfacher Fußweg) 5 km überschreitet. Der erstattungsfähige monatliche Höchstbetrag beträgt 100,00 €.

Das Deutschlandticket kann von Schüler*innen (EA11-13/FA/SOZ/FOS12) über die Schule beantragt werden und wird nach Prüfung  kostenlos zur Verfügung gestellt .

Das „neue“ MaxiTicket kann von allen Schüler*innen sowie Auszubildenden (BP/EA14/PiA) mit dem Wohnort Hamm kostenlos bezogen werden (bestellbar über die Homepage der Verkehrsbetriebe Hamm).

Es gibt keine Alterseinschränkung. Es ist ein entsprechender Nachweis (z.B. Schulbescheinigung) im Zuge des Bestellprozesses erforderlich.

Dieses Angebot gilt ab dem 01.08.2023 vorerst für 3 Jahre!

Welcher Bildungsgang erhält ein Ticket von der Schule?

Nach geprüften Fahrkartenantrag:

Sozialassistent*in (SOZ), Fachhochschulreife (FOS12), Fachschule (FS), Freizeitsportleiter*in (FA), staatl. anerkannte/r Erzieher*in (EA)

Welche Tickets stehen zur Auswahl?

  1. MaxiTicket (neu)
  2. Deutschlandticket

Wer muss einen Eigenanteil zahlen?

Alle Schüler*innen, die aufgrund der Preisstufe (ab 3M) über den erstattungsfähigen monatlichen Höchstbetrag von 100 € kommen oder eine nähere Schule mit freien Plätzen vorhanden ist (ab dem SJ 2023/23 entfällt der Eigenanteil, da das Deutschlandticket max. 49 € kostet).

AzubiAboPlus oder AzubiAboWestfalen ?

Das AzubiAboPlus oder AzubiAboWestfalen ist nur für folgende Bildungsgänge erhältlich: Sozialassisten*in, Fachschule (FS+PiA), Berufspraktikant*innen (EA14/BP)

Das Ticket wird privat abgeschlossen, eine Erstattung erfolgt über das Erzbistum Paderborn (s. Abrechnung Wegstreckenentschädigung im Downloadbereich)Da das Deutschlandticket preisgünstiger ist, kann eine maximale Erstattung von 29 € bzw. 49 € erfolgen!

„neues“ MaxiTicket

Schüler*innen (wohnhaft Stadt Hamm) können das neue MaxiTicket kostenlos auf der Homepage der Verkehrsbetriebe erwerben.

FOS11-System

FOS11er sind für die Beschaffung eines Tickets selbst verantwortlich. FOS11-Schüler*innen (wohnhaft Stadt Hamm) erhalten seit dem 01.08.2023 keine Erstattung der Schule, da das MaxiTicket kostenlos bestellt werden kann! FOS11-Schüler*innen (wohnhaft außerhalb Hamm) können das „Deutschlandticket für Schüler*innen“ auf der Homepage der Stadtwerke Hamm bestellen, die monatlichen Kosten von 29 € werden im Regelfall von der Schule erstattet. Sollte die Praxisstelle außerhalb von Hamm liegen, kann ebenfalls das Deutschlandticket genutzt werden (Pkt 1 beachten!).

Die Abrechnung erfolgt über das Abrechnungsformular für Wegstreckenentschädigung (s. Download).

PKW

Sollten Sie mit Ihren eigenem PKW zur Schule kommen, wird in seltenen Ausnahmefällen eine Wegstreckenentschädigung genehmigt. Dazu nutzen Sie bitte den Fahrkartenantrag und beachten die zweite Seite.

 

Im Downloadbereich finden Sie:

  • Fahrkartenantrag + FOS11
  • Abrechnung Wegstreckenentschädigung
  • SEPA-Mandat für das MaxiTicket (Stadtwerke Hamm)

Warum werden mir keine Optionen zum Öffnen angezeigt, wenn ich ein Dokument per AirDrop gesendet bekomme?

Es kann sein, dass die Datei zu groß ist und der Vorgang noch andauert, bis eine Option angezeigt wird.

Die Verbindung wurde gestört und muss erneut gestartet werden.

Was mache ich, wenn ich keine Zugangsdaten für das Schulportal erhalten habe?

Im Spam Ordner nachschauen, danach Mail an die Support Adresse des Schulportals senden (schulportal-support@franziskus-berufskolleg.de)

Wie stelle ich die Funktion aus, dass die Mails zusammengefasst werden?

Einstellungen – Mail – Funktion „nach Konversation“ deaktivieren

An wen kann ich mich wenden, wenn ich meine Zugangsdaten verloren habe?

Schulportal: Neues Passwort über den Browser mit der hinterlegten E-Mail Adresse zusenden lassen. Weitere Unterstützung unter schulportal-support@franziskus-berufskolleg.de

WebUntis: Neues Passwort über den Browser mit der hinterlegten E-Mail Adresse zusenden lassen. Sollten Sie keine E-Mail Adresse hinterlegt haben, dann wenden sich dich an Frau Ellies.

Erstanmeldung via Schüler-iPad auf jamfschool

Standardmäßig lauten die Zugangsdaten:

  • BN: Vorname.Nachname PW:iPad2022 (je nach Jahr der iPad-Bestellung)
  • BN: VornameZweitname.Nachname PW:iPad2022 (je nach Jahr der iPad-Bestellung

Privates Ipad: Einbindung in das WLAN: Siehe Leitfaden via QR-Code unten stehend

Ich möchte gerne das Office-Paket von Windows nutzen.

Erwerben Sie einen Gutscheincode für 5€ bei Ihrem/r Klassenlehrer/in

Die Kosten für ein eigenes iPad können nicht getragen werden.

Möglichkeit über das Sonderbudget des Trägers ein iPad (mit Hülle und Stift) für die Dauer des Schulvertrages zu beantragen. Information/Beantragung m.terhorst@franziskus-berufskolleg.de

Mein iPad oder Apple Pencil ist defekt (Displayschaden, „lässt sich nicht mehr starten“,…)

Hilfe unter GfdB.de/service

Keiner der genannten Lösungswege hilft mir:

Bitte besuchen Sie die iPad Sprechstunde Dienstags und Donnerstags zwischen 13:30 Uhr und 14:00 Uhr in B1.07/Bibliothek

 

BAföG

Wer erhält BAföG?

Alle Schüler*innen können das BAföG beantragen, eine Zusage kann nur über das BAföG-Amt erfolgen.

Welche Formblätter werden von der Schule ausgefüllt?

Das Formblatt „02 – Bescheinigung nach §9 BAföG“

Wann wird der Antrag ausgestellt?

Der Antrag muss jährlich neu erfolgen, damit eine Weiterbewilligung stattfinden kann. Die Ausstellung ist jederzeit vom Sekretariat möglich, jedoch frühestens 8 Wochen vor Schuljahresbeginn (Stadt Hamm).

Fehlzeiten, Abbruch, Unterbrechung etc

Die Lehrer*innen sind verpflichtet, Fehlzeiten, Abbruch etc. unverzüglich dem BAföG-Amt mitzuteilen. Es sind Kürzungen oder Rückzahlungen der Förderung möglich.

Im Downloadbereich finden Sie:

  • Antrag BAfög

AFBG

Wer erhält Aufstiegsbafög?

Alle Studierende der Fachschule (FS) können das Aufstiegsbafög beantragen, eine Zusage kann nur über die Bezirksregierung Köln erfolgen.

Welche Formblätter werden von der Schule ausgefüllt?

Das Sekretariat stellt das Formblatt B aus.

Wann wird der Antrag von der Schule ausgestellt?

Der Antrag muss jährlich neu erfolgen, damit eine Weiterbewilligung stattfinden kann. Die Ausstellung ist jederzeit möglich.

Wann wird das Formblatt F ausgestellt?

I.d.R. wird das Formblatt F nach 6 Monaten in der Unterstufe (31.01.) und zum Ende des zweiten Fachschuljahres ausgestellt. In Ausnahmefällen wird es häufiger von der Bezirksregierung angefordert und zusätzlich ausgefüllt.

Wer füllt das Formblatt F aus?

Das Formblatt F wird von der Klassenleitung ausgefüllt, die Weitergabe kann über das Sekretariat erfolgen oder direkt bei der Klassenleitung.

 

Im Downloadbereich finden Sie:

  • Antrag AFBG
  • Formblatt F

 

Wann kann ich mich bewerben?

Wie kann ich mich bewerben?

Sie können sich schriftlich in Papierform oder über das Onlineportal SchülerOnline bewerben.

Was benötige ich für meine Bewerbung?

Auf unserer Homepage finden Sie im Downloadbereich unseren Bewerbungsbogen, auf der zweiten Seite finden Sie eine Übersicht über alle benötigten Unterlagen. Für Bewerbungen des Bildungsgangs „PiA“ (praxisintegrierte Ausbildung) benötigen Sie zusätzlich die Zusatzvereinbarung.

Ich bin nicht katholisch, kann ich mich trotzdem bewerben?

Ja, es dürfen sich alle Interessierten bewerben.

Ich habe mich beworben, wie geht es weiter?

Nach Eingang der Bewerbung wird Ihre Bewerbung auf Vollständigkeit geprüft und ggf. Unterlagen nachgefordert, Rückmeldungen und Einladungen zum Vorstellungsgespräch erfolgen frühestens ab November.

 

Im Downloadbereich finden Sie:

  • Bewerbungsbogen
  • Zusatzvereinbarung PiA
  • Flyer Schüler Online

Ich bin erkrankt, was muss ich beachten?

  • Über ein krankheitsbedingtes Fernbleiben vom Unterricht und Praxis sowie über die voraussichtliche Dauer der Erkrankung wird die Klassenleitung und ggf. die Praxislehrkraft rechtzeitig vor Unterrichtsbeginn per E-Mail informiert.
  • Alle Fehlzeiten werden schriftlich (bei Minderjährigen mit Unterschrift der Personensorgeberechtigten) in der ersten Unterrichtsstunde nach Genesung bei der Klassenleitung mit dem entsprechenden Entschuldigungsformular der Schule entschuldigt.
  • Wird dieses Verfahren nicht eingehalten, gelten die versäumten Unterrichtsstunden als unentschuldigt. Die Abmeldung per E-Mail vor Unterrichtsbeginn ersetzt keine Entschuldigung.
  • Nachdem die Entschuldigungen bei der Klassenleitung vorgelegt und von selbiger akzeptiert worden sind, werden diese von den Schüler*innen und Studierenden eigenständig verwahrt.
  • In Krankheitsfällen unmittelbar vor oder nach den offiziellen Schulferien und gesetzlichen Feiertagen sowie den sog. beweglichen Ferientagen muss immer eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden.

Krankmeldungen bei angekündigten Leistungsnachweisen (Klausuren, Präsentationen, praktische Prüfungen, Kolloquien …)

  • Vor Beginn des Leistungsnachweises melden sich die Schüler*innen und Studierenden bei der Klassenleitung per E-Mail ab. Die betroffene Fachlehrkraft sollte ebenfalls über das Fehlen informiert werden.
  • Eine Entschuldigung ist unaufgefordert innerhalb einer Frist von drei Schultagen der Klassenleitung vorzulegen (bei Minderjährigen mit Unterschrift der Personensorgeberechtigten).
  • Sollte dieses Entschuldigungsverfahren nicht eingehalten werden, kann das Versäumnis des Leistungsnachweises wegen selbst zu vertretender Gründe nicht entschuldigt werden.
  • Bei Nachschreibeklausuren gilt die oben beschriebene Vorgehensweise gleichermaßen.

Wie kann ich mich vom Unterricht befreien/beurlauben lassen?

  • Bei unverzichtbaren Terminen während der Schulzeit (z. B. Arzttermine, Führerscheinprüfungen etc.) soll sich mindestens eine Woche im Voraus von den entsprechenden Unterrichtszeiten abgemeldet werden. In PiA soll zwei Wochen zuvor um eine Beurlaubung gebeten werden.
  • Befreiungen/Beurlaubungen vom Unterrichtsgeschehen oder anderweitigen schulischen Veranstaltungen kann
    • bis zu zwei Stunden die Fachlehrkraft,
    • bis zu zwei Unterrichtstagen die Klassenleitung und
    • darüber hinaus sowie unmittelbar vor oder nach den offiziellen Schulferien nur die Schulleitung aussprechen.
  • Eine Bescheinigung über die Teilnahme an dem zuvor bewilligten Termin wird im Nachhinein bei der Klassenleitung vorgelegt.

Die restlichen Informationen entnehmen Sie bitte dem Formular „Antrag auf Beurlaubung“.

 

Im Downloadbereich finden Sie: Antrag auf Beurlaubung, Antrag auf längere Beurlaubung, Entschuldigungsformular für Fehlzeiten

 

Wird Schulgeld erhoben?

Nein, das Erzbistum Paderborn erhebt kein Schulgeld.

Welche Kosten erwarten mich?

  • Sie benötigen ein iPad für die Schulausbildung, genaueres entnehmen Sie bitte aus den FAQ rund ums iPad.
  • Jedes Schuljahr wird ein Eigenanteil für Schulbücher erhoben.
  • Sollten Sie mit dem PKW oder Bus/Zug zur Schule kommen, beachten Sie bitte die FAQ bzgl. Fahrkosten.

 

 

 

Unsere Schule verfügt über einen Fahrradkeller, der nur mit gültigen Fahrradchip zugänglich ist.

Wie erhalte ich einen Zugangschip für den Fahrradkeller?

Alle Schüler*innen erhalten einen Chip auf Nachfrage gegen eine Pfandgebühr von 20 € im Sekretariat (Anzahl begrenzt).


Wie kann ich ein Schließfach in der Schule mieten?

Die Schließfächer der Schule werden extern angeboten (astradirect Schließfächer für Schüler und Schulen), es erfolgt ein Vertrag mit der Fa. AstraDirect, bitte beachten Sie die Kündigungszeiten etc. .

 

Ich möchte mich für PiA oder FOS11 bewerben, wann benötige ich den Praktikumsplatz und wo kann ich mich bewerben?

Je früher, desto besser. Eine schriftliche Zusage sollte jedoch spätestens zum Schuljahresbeginn vorliegen (PiA-Vereinbarung bzw. FOS-11-Vertrag s. Downloadbereich)

In allen übrigen Bildungsgängen werden Praktikumsstellen nach Schuljahresbeginn mit Unterstützung der verantwortlichen Lehrkraft gesucht.

Praktikumsstellen müssen im Einzugsgebiet der Schule liegen. Ausnahmen sind mit der verantwortlichen Lehrkraft abzusprechen.

Ich habe eine unterzeichnete PiA-Vereinbarung, benötige ich einen zusätzlichen Vertrag?

Ja, es wird ein zusätzlicher Praxisvertrag benötigt.

Wird das Praktikum vergütet?

PiA: Ja, die praxisintegrierte Ausbildung wird von der Praxis vergütet.

FOS11: In Ausnahmefällen. Die Praxisstelle ist nicht verpflichtet das Praktikum zu vergüten.

Meine Praktikumsstelle ist mehr als 5 km von meiner Wohnadresse entfernt und ich benötige eine Busfahrkarte!

Sollten Schüler*innen eine Praxisstelle während der Schulzeit antreten müssen, die mehr als 5 km (Haustür-Haustür) entfernt liegt, kann ebenfalls ein Antrag auf Übernahme gestellt werden.

 

Youcard

Wer eine Youcard von der Stadt Hamm besitzt, wird gebeten, diese im Sekretariat vorzulegen (Zahlungen können somit schneller erfolgen)


 

franziskusbk@franziskus-berufskolleg.de
02381-25281